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Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien
aus, die sich von anderen Formen der Konfliktregelung, insbesondere
Gerichtsverfahren, unterscheiden:
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Freiwilligkeit
.... die Parteien entschliessen sich aus freiem Willen zur Teilnahme |
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Vertraulichkeit ...
niemand der Beteiligten trägt Informationen nach aussen,
dies gilt auch für die Mediatorin |
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Offenlegung aller Informationen
... Entscheidungen werden auf der Basis aller notwendigen Informationen
getroffen |
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Eigenverantwortung
... die Parteien bestimmen selbst die Lösung |
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Unabhängigkeit und Allparteilichkeit
der Mediatorin
... die Mediatorin unterstützt die Parteien bei der Suche
nach allseits zufriedenstellenden Lösungen |
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Ergebnisoffenheit
... Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative
Lösungen – sie dienen nicht der Durchsetzung von
festgelegten Vorhaben bzw. Ansprüchen. |